Seit dieser Woche gilt:
2G im Sportbetrieb für alle ab 16 Jahren!
Teilnehmer unserer Sportangebote müssen somit geimpft oder genesen sein – ein negativer Test wird nicht mehr anerkannt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15, für sie gilt weiterhin die 3G-Regelung (der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein).
SchülerInnen bis zum Alter von 15 gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestet.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurde vom Trainerteam außerdem beschlossen, dass während der Trainingseinheiten bis auf Weiteres keine Zuschauer mehr Zutritt zur Sporthalle erhalten.