Wichtig: 3-G-Regel ab 20.08.2021

Einmal mehr neue Regeln für den Sport in Innenräumen!

Ab heute gilt:

An unserem Sportangebot in der Halle darf man teilnehmen, wenn man geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist!

Hinweise:

Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Schulkinder gelten grundsätzlich als getestet, da sie an verbindlichen Schultestungen teilnehmen.

SchülerInnen über 15 können als Nachweis ihren Schülerausweis vorlegen.

Alle anderen bringen bitte zum Training den Nachweis ihres kompletten Impfschutzes, den Nachweis der Genesung oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) mit.

❗❗Bitte denkt an die entsprechenden Nachweise, denn ohne diese ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.❗❗

📷 by Corinna Möller